(Stand 05.01.2015)
Präambel: Die Aquatec Produktions- und VertriebsgmbH, Grazerstraße 30, 8753 Fohnsdorf, Österreich, UID-Nr. ATU 49802502, eingetragen im FB des Landesgerichtes Leoben unter FN 19002s, vertreten durch den allein zeichnungsberechtigten Geschäftsführer Leopold Schriefl, nachstehend auch kurz “Aquatec” genannt stellt Produkte zur physikalischen Wasseraufbereitung her.
Aquatec ist Inhaber der eingetragenen Wortbildmarke AM 120/2000 “Aquavital”.
Aquatec bietet unter dem Begriff “Aquavital” und dem Spezialbegriff “Kalkmagnet mit Megaspinn” das Vertragsprodukt an.
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Geschäftsverhältnis zwischen Aquatec und dem Kunden.
2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Aquatec.
3. Sollten bei der Erfüllung des Auftrages Einfuhr-, Ausfuhr-, oder sonstige behördliche Bewilligungen sowie Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter erforderlich sein, ist der Kunde alleine verpflichtet diese zu beschaffen.
4. Sämtliche Fristen, welche an die vertragskonforme Lieferung/Leistung anknüpfen beginnen mit dem ihr folgenden Werktag zu laufen.
5. Vereinbart wird, daß der Ort der Leistung/Lieferung auch der Erfüllungsort ist. Die Lieferung und Leistungserbringung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
6. Die Preise sind stets in der Landeswährung des Ortes der Lieferung/Leistung anzuführen. Die Umsatzsteuer ist bei Konsumenten nicht gesondert auszuweisen.
7. Die Bezahlung des verkauften Produktes hat innerhalb 45 Tagen ab Testbeginn auf das Firmenkonto von Aquatec zu erfolgen, wobei die ersten 30 Tage den kostenlose Test darstellen. Die Rückgabe innerhalb dieser Frist ist jederzeit möglich. Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen ab Testbeginn gewährt Aquatec ein Sconto von 3%. Die Zahlungen müssen in den genannten Fristen am Konto von Aquatec einlangen um die Vorteile für den Kunden auszulösen.
8. Der Kunde hat das Recht das Vertragsprodukt bis zu einer Dauer von drei Monaten ab Übergabe an Aquatec zurückzugeben. Entscheidend für die Wahrung der Frist ist das Einlangen des Produktes bei Aquatec. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Rückstellung des Produktes und kommt alleine für die Kosten der eingeschriebenen Rücksendung auf. Es werden von Aquatec nur bezahlte Rücksendungen angenommen.
9. Aquatec bietet dem Kunden 20 Jahre Garantie auf Haltbarkeit und Funktionalität seiner Vertragsprodukte. Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
10. Der Kunde ist nicht berechtigt im Streitfalle Leistungen gegen Aquatec zurückzubehalten oder mit Forderungen welcher Art auch immer aufzurechnen.
11. Alle Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden, auch für Drittschäden oder für Folgeschäden, die an anderen Gegenständen entstanden sind bzw. auf Verdienstentgang, sind ausgeschlossen.
12. Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13. Sollte eine der in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung ungültig sein, so behalten die übrigen jedenfalls ihre Gültigkeit. Die nichtige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die am ehesten geeignet ist, deren Zweck zu erfüllen.
14. Als ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz vereinbart.